Zuständigkeit
Der „Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen” (ZfA), mit Sitz in Brandenburg an der Havel, wurden die mit der Förderung verbundenen Aufgaben von der Bundesregierung übertragen.
Die Zulagenstelle ist für die Berechnung, die Kontrolle, die Auszahlung und gegebenen-falls auch für Rückforderungen von Zulagen zuständig.
Dazu steht sie mit Anbietern, Finanzämtern, Familienkassen und eventuell Besoldungsstellen in ständigem Kontakt und Datenaustausch.
Der Riester-Anleger selbst hat keinen direkten Kontakt zur ZfA. Sie erhebt alle nötigen Daten direkt von den Vertragsanbietern, bei dem der Riester-Anleger seinen Vertrag abschließt.
Diese Unternehmen kommunizieren mit der ZfA zu allen Vorgängen, wie Zulagenfest-setzung oder schädlicher Verwendung in der Regel in elektronischer Form. Der Versand und die Verarbeitung von strukturierten Daten erfolgt im XML-Format.
Dies soll den recht hohen bürokratischen Aufwand begrenzen, indem die gesamte Kommunikation mit Hilfe entsprechender Software automatisch im Betrieb eines Rechenzentrums und vor allem papierlos erfolgt. Zu diesem Zweck hat die ZfA ein so genanntes Kommunikationshandbuch veröffentlicht, in dem die technischen Modalitäten des Datenaustauschs festgelegt sind.
Datenschutz in Zusammenhang mit Riester-Verträgen
Für die Beantragung der Zulage werden vom Vertragsanbieter eine Reihe von Daten erhoben, die für ihn eigentlich unerheblich sind. Dazu gehören Angaben über Familie, Einkommen und Kindergeldbezug. Der Anbieter muss diese Daten aber vorhalten und bearbeiten. Dadurch ist das Verfahren aus Sicht des Datenschutzes bedenklich.
Diese Daten werden an die zentrale Zulagenstelle übermittelt, die die Zulage vorläufig berechnet und an den Anbieter auszahlt. Danach finden Überprüfungen der gemachten Angaben statt.
Zu diesem Zweck steht die zentrale Zulagenstelle im Datenaustausch mit den Finanzämtern, Familienkassen und ggf. Besoldungsstellen. Da die Familienkasse bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Arbeitgeber des Anlegers ist, geraten auf diesem Weg Daten an den Arbeitgeber, die dieser eigentlich nicht für eigene, dienstliche Zwecke benötigt.
Auto - Factoring – Kredit - Zusatzversicherung - Vermögensberatung in Köln – icontent