Im Dezember 2007 wurde in einer Studie von Ökonomen festgestellt, dass
- die Frage, ob die Subventionen der Versicherungsanbieter durch die Riester-förderung einen schweren Verstoß gegen die marktwirtschaftliche Ordnung darstellt, noch offen ist
- das Ergebnis der Studie den Schluss zulässt, dass bei Haushalten mit geringem oder sehr niedrigen Einkommen (gerade die Gruppe, die später eine sehr niedrige Rente zu erwarten hat) die Neigung zum Abschluss von Riester-Verträgen überhaupt nicht vorhanden oder allenfalls nur sehr gering ist, da die Einkommensverhältnisse keinerlei weitere Ausgaben zur Altersvorsorge zu lassen
- die vielen im Beobachtungszeitraum abgeschlossenen Riester-Verträge nur ein scheinbarer Erfolg sind, da die Ergebnisse auf einen starken Abzug aus anderen Sparformen hin deuten und somit letztendlich auf einen starken Mitnahmeeffekt hinweisen
- Der Finanzwissenschaftler der Freien Universität Berlin, Giacomo Corneo staunte, als er die ersten Ergebnisse einer Langzeitstudie sah. Wie immer er die Daten betrachtete, das Ergebnis blieb stets gleich: Corneo hatte mit seinem Team untersucht, ob die Riester-Rente das Sparen von einkommensschwachen Haushalten erhöht und ob die Riester-Förderung mehr dieser Haushalte dazu bringt, Geld zurückzulegen.Das Fazit: Sie tut es nicht.Anscheinend profitieren von den Riester-Zulagen vor allem diejenigen, die ohnehin gespart haben oder hätten. Die Bezieher niedriger Einkommen sparen seit der Einführung der Riester-Rente weder häufiger noch legen sie mehr Geld beiseite, da es aufgrund niedriger Einkommen und ständig steigender Lebenshaltungskosten meist nicht möglich ist.Dies kann aber nicht der eigentliche Sinn sein, denn die Förderung kostet den Staat jedes Jahr viel Geld. Ab dem Jahr 2009 kommen nach Schätzungen der Bundesregierung auf den Fiskus jährliche Steuerausfälle in Höhe von 12,5 Milliarden Euro zu. Besonders für die einkommensschwachen Haushalte sieht die Reform hohe Fördersätze vor.
Auch von der EU-Kommission wird einiges an den Riester-Regelungen bemängelt, dass nämlich verschiedene Regelungen gegen den EG-Vertrag verstießen. Ein Vertragsverletzungsverfahren wurde eingeleitet.
Zu den bemängelten Vorschriften zählen vor allem die Forderung nach unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland und die Förderung von Erwerb von Wohneigentum nur in Deutschland. Aus Sicht der EU ist dabei vor allem zu beanstanden, dass die derzeitigen Regelungen die Freizügigkeit der Arbeitskräfte beeinträchtigen könnte, da die Förderung für denjenigen keinen Vorteil bietet, der nur eine begrenzte Zeit in Deutschland arbeitet. Das Bundesministerium der Finanzen hält dem entgegen, dass die Riester-Rente zum Ausgleich der Kürzungen durch die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2001 geschaffen wurde und daher nur der durch diese Kürzung betroffene Personenkreis gefördert werden muss. Weiter wird angeführt, dass trotz der späteren Rückforderung der Förderung der auf die Zulagen entfallende Zinsertrag beim Anleger verbleibt und dieser daher sehr wohl einen Vorteil aus der Förderung habe.
Die Sparer haben nun zwei Möglichkeiten. Entweder sie legen mehr Geld zurück, weil durch die Förderung das Zinsniveau steigt. Oder sie schichten ihr Portfolio um und ziehen Geld aus anderen Anlageformen ab, um es in Riester-Produkte zu stecken. Im ersten Fall sorgen die Menschen mehr vor für das Alter, im zweiten Fall nicht. Corneos Studie zeigt nun, dass die Sparer in erster Linie Geld umgeschichtet haben, um es in die lukrativere Riester-Rente zu stecken. Die staatliche Förderung ist deshalb verschwendet, weil kein neues Sparvolumen entsteht, das den Alten der Zukunft als Vorsorge dienen könnte.
Somit bleibt die Riester-Rente weiterhin ein umstrittenes Thema. Auch wenn der Zustrom mittlerweile wächst und mehr Verträge denn je abgeschlossen werden, sind doch einige Punkte weiterhin sehr umstritten.
Vor allem aber ist der eigentliche Zweck, eine zusätzliche Altersvorsorge gerade für Geringverdiener, die wegen der niedrigen Beitragsleistungen zur gesetzlichen nicht immer günstige Rentenversicherung später eine nur geringe Rente erwarten können, nicht erfüllt. Denn diese Zielgruppe kann sich aufgrund der ständig steigenden Lebenshaltungskosten kaum noch die zusätzlichen Beitragszahlungen für einen „Riester-Vertrag” leisten. Dieses Ergebnis bestätigen verschiedene Studien aus letzter Zeit.
Nutznießer sind vor allem aber die Riester-Anbieter, also Versicherungen, Investmentgesellschaften und Banken. Die Vermittler können nach den „Riester-Reformen” schneller ihre Provisionen einstreichen und die Vertrags-Anbieter andere und mehr, nicht immer bessere, Produkte (durch die Rücknahme der meisten Zertifizierungspunkte) vorstellen.
Hielten bislang die Versicherungen die Spitze beim Abschluss von Riester-Verträgen, holt jetzt die Investmentbranche auf.
Nutznießer sind aber auch alle diejenigen, die schon bisher zur Altersvorsorge sparen (konnten). Sie erhalten nun zusätzliche Förderung vom Staat und können bei Bedarf ihre Anlagen gewinnbringend umschichten.
Den meisten Anlegern aber ist gar nicht richtig bewusst, dass sie später alle Rentenzahlungen voll versteuern müssen – und niemand weiß, zu welchem Steuersatz. Und damit holt sich der Staat seine in der Einzahlungsphase geleisteten Zulagen zumindest teilweise wieder zurück.
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