Die Altersvorsorgezulage muss beantragt werden. Der Anspruch verfällt, wenn die Vorsorgezulage innerhalb von vier Jahren nicht abgerufen wird. Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens wurde 2008 der so genannte Dauerzulagenantrag eingeführt, der den Arbeitgeber berechtigt, die Altersvorsorgezulage zu beantragen, ohne jedes mal die Zustimmung des Versicherten einholen zu müssen.
Es können nur Verträge abgeschlossen werden, die vorher zertifiziert, also auf die Einhaltung der gesetzlichen Forderungen geprüft, worden sind.
Die Zertifizierung der Anbieter erfolgt durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Von dieser Stelle werden nach Prüfung der gesetzlich bestimmten Voraussetzungen die Genehmigungen zum Abschluss von Riester-Verträgen erteilt.
Allerdings beinhaltet die Zertifizierung durch das BaFin keinesfalls eine Prüfung der Renditen, also der Wirtschaftlichkeit von Riester-Verträgen. Hier muss der der Verbraucher selbst Informationen einholen und vergleichen.
Die Zertifizierung bedeutet lediglich, dass die von staatlicher Seite geforderten Voraussetzungen für einen Riester-Vertrag erfüllt sind.
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