Wohn-Riester (auch Eigenheimrente) ist entstanden mit der Reform: „Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge“ – welches am 01.08.2008 in Kraft getreten ist.
Das Ziel von Wohn-Riester ist die Förderung von Wohneigentum zur Absicherung der privaten Altersvorsorge. Die finanzielle Förderung gilt für Häuser, Eigentumswohnungen und Anteile an Wohnungsgenossenschaften – & Altersheimen. Die Finanzierung kann für den Bau, den Kauf oder der Sanierung der Immobilie genutzt werden. Hierfür können 75 Prozent des Riesterproduktes oder der gesamte Anteil des angesparten geförderten Vermögens für die Baufinanzierung verwendet werden ohne dass die Entnahme wieder aufgefüllt werden muss.
Die Bundesrepublik Deutschland fördert die Finanzierung mit einer Grundzulage von 4 Prozent des angesparten Vermögens. Zudem werden die durch den Immobilienerwerb entstehenden Tilgungsleistungen steuerlich gefördert.
Damit die staatliche Förderung in Anspruch genommen werden kann, stellt der Gesetzgeber folgende Bedingungen: die Immobilie muss selbst vom Besitzer genutzt werden und für die Überführungen eines Riesterprodukts in eine Immobilienfinanzierung muss eine angesparte Summe von 10.000 Euro erbracht sein.
Wohn-Riester bietet insgesamt Vor – und Nachteile:
Die Vorteile
Profitierung der staatlichen Riester Förderung vor Eintritt in das Rentenalter
Kapital für die Finanzierung von Wohneigentum kann aus bestehenden Riesterverträgen entnommen werden
Durch Entnahme des Kapitals aus dem Riesterprodukt steigt der Eigenkapitalanteil zur Baufinanzierung, mit der Folge, geringerer Zinsen
Riesterverträge bestehen auch nach der Entnahme des gesamten angesparten Kapitals
Die Nachteile
Durch die Nutzung von Wohn-Riester stehen im Rentenalter keine zusätzlichen Geldzahlungen mehr zur Verfügung
Wohn-Riester ist besteuerungspflichtig
Die Förderung beschränkt sich auf den Kauf einer Immobilie im Inland
Es muss die Bedingung erfüllt sein, dass das Wohneigentum selbst genutzt wird, was durch berufsbedingte oder persönlichen Anforderungen nicht immer möglich ist
Kommt es bei der Verwendung von Wohn-Riester tatsächlich zu einem Verkauf oder Vermietung der Immobilie muss der staatliche Förderungsanteil zurückbezahlt werden. Die Rückzahlung kann unter Erfüllung bestimmter Vorgaben vermieden werden, hier gilt es sich gründlich über alle Möglichkeiten zu informieren.
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Vermögensberatung im Erftkreis – Tarife Vergleichen 24 – Artikel Forum