Handyvertrag ohne Mindestumsatz

Zuerst einmal ist der Begriff Mindestumsatz für das bessere Verständnis einleitend zu erklären:

Der Mindestumsatz beschreibt einen vom jeweiligen Kunden in jedem Monat mindestens zu erzielenden Umsatz, meist durch Gesprächsminuten. Der vereinbarte Mindestumsatz ist auch dann zu bezahlen, wenn diese Anzahl an Gesprächsminuten nicht vertelefoniert wurde. Neben der meist ebenfalls fälligen Grundgebühr, muss der Kunde diesen Mindestbetrag, der im vereinbarten Mindestumsatz mit enthalten ist, dem Anbieter zahlen.

Dabei ist eine Übertragung der Gesprächseinheiten aus dem nicht verbrauchten Mindestumsatz in den nächsten Abrechnungszeitraum nicht möglich. Eine weitere Vereinbarung im Mobilfunk ist, dass der Mindestumsatz nur mit reiner Gesprächszeit erreicht werden muss. Das bedeutet, das auch der SMS-Versand oder andere Mobilfunk-.Dienste nicht mit dem Mindestumsatz abgerechnet werden, sondern getrennt zu zahlen sind.

Bei diesen Verträgen mit moantlichem Mindestumsatz werden nur die fixen Kosten von der Grundgebühr auf den fest gelegten Mindestumsatz verschoben. Dem Kunden werden solche Angebote als ein günstiger monatlicher Festpreis offeriert.

Die Handy-Verträge, die eine fest gelegte Anzahl von Minuten im Monat zum Festpreis bieten, sind eine spezielle Form eines Vertrages mit Mindestumsatz. Eine andere Bezeichnung für diese Mobilfunkverträge ist der Minuten-Tarif. Es ist auch bei diesem Minuten-Tarif nicht möglich, nicht verbrauchte Minuten mit in den nächsten Abrechnungszeitraum zu nehmen. In Minutentarif werden die gekauften Minute nur für Standardgespräche verrechnet, Mehrwert-Dienste, SMS oder Sonderrufnummern werden getrennt verrechnet.

Ohne genaue Kenntnis des eigenen Telefonierverhaltens kann man mit diesen Mobilfunk-Tarifen, die einen Mindestumsatz integrieren, nicht damit rechnen, auf Dauer kostengünstig zu telefonieren. Man muss aber auch sicher sein, dass man monatlich etwa den gleichbleibenden Bedarf an Gesprächszeit hat. Eine Berechnung nach den teuren Standard-Mobilfunk-Tarifen erfolgt immer dann, wenn die fest gelegten Minuten beim Minutentarif oder der Mindestumsatz überschritten wird.

Sind eine monatliche Grundgebühr und eine Berechnung nach Takteinheiten für Gespräche im Vertrag vereinbart, so handelt es sich generell nicht um einen Handyvertrag mit Mindestumsatz.
Dementsprechend wird bei diesen Verträgen generell jede gebrauchte Minute oder Sekunde, je nach Abrechnungstakt, einzeln zum vorgegebenen Tarif verrechnet. Telefoniert man in einem Monat überhaupt nicht, so fallen bei diesem Vertrag außer der festgelegten monatlichen Grundgebühr keine weitere Kosten an. Es ist vollkommen egal, wie lange Sie monatlich telefonieren, jede telefonierte Minute ist immer gleich teuer.

Auch die Prepaidkarten sind Mobilfunk-Verträge ohne Mindestumsatz, wenn man sie nach diesem Kriterium betrachtet. Auch beim Prepaid-Tarif legt man einen bestimmten Umsatz fest, wenn man sein Konto auflädt, doch ist man im Gegensatz zu Mindestumsatz oder Minutentarif nicht irgendwie zeitlich vereinbart, wann dieses Guthaben verbraucht werden muss. Sie können also dieses gekaufte Gesprächs-Guthaben in jedem beliebigen Zeitraum abtelefonieren, wann immer Sie wollen. Ein solches Guthaben-Konto bleibt auch sehr lange Zeit bestehen, selbst wenn man monatelang gar nicht telefoniert. Selbst wenn man überhaupt nicht telefoniert, entstehen keine monatlichen Kosten, wie beispielsweise eine monatliche Grundgebühr.